Die Pflichten beim Franchising

Die Pflichten beim Franchising

Die Pflichten des Franchisenehmers sind im Franchisevertrag geregelt.

Absatzförderungspflicht

Franchisenehmer verpflichten sich, den Absatz der Waren/ Dienstleistungen des Franchisegebers zu fördern und sich stetig um das Wachstum seines Betriebes zu bemühen. Je nach Gestaltung des Franchisevertrages können auch:

  • Mindestbestellpflichten und Warenabnahmeverpflichtungen
  • Mindestlagerpflichten
  • Warenpräsentationspflichtena

vereinbart werden.

Pflichten Franchising | Absatzförderungspflicht
Pflichten Franchising | Absatzförderungspflicht
Pflichten Franchising | Einheitliches Auftreten
Pflichten Franchising | Einheitliches Auftreten

Systemanwendungspflicht/ Einheitliches Auftreten

Franchisenehmer müssen sich grundsätzlich an die im Franchisehandbuch festgelegten Vorgaben (Corporate Design/ Corporate Design) halten, damit Kunden/ Endverbraucher das Franchisesystem erkennen und nicht deren Betreiber.

Weiterhin resultieren aus der Systemanwendungspflicht auch sonstige Pflichten, wie z.B. die Teilnahme an Schulungen, Weiterbildungen, Treffen bzw. andere vom Franchisegeber durchgeführten Veranstaltungen.

Interessenwahrungspflicht

Während der Laufzeit hat der Franchisenehmer auch den Interessen des Frnachisegebers zu dienen und verpflichtet sich meistens, den Ruf und das Image des Franchisesystems nicht zu schädigen bzw. stets zum positiven Image beizutragen.

Weiterhin müssen Franchisenehmer das know-how, das sie erhalten haben, schützen und dürfen dieses Wissen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit nicht an Dritte weitergeben.

Pflichten Franchising | Interessenwahrungspflicht
Pflichten Franchising | Interessenwahrungspflicht
Pflichten Franchising | Weitere Pflichten
Pflichten Franchising | Weitere Pflichten

Weitere Pflichten

Weitere vertragliche Pflichten können sein:

  • Betriebsführungspflicht
  • allgemeine Informationspflichten
  • Qualitätswahrung und -sicherung
  • Gebührenzahlungspflicht

Welche konkreten Rechte und Pflichten im Einzelfall bestehen, hängt natürlich von der konkreten Gestaltung des Franchisevertrages ab.

Pflichten des Franchisenehmers

Pflichten des Franchisenehmers
Pflichten des Franchisenehmers

Zusammenfassung der Pflichten

Wenn Franchisenehmer der Vertrag unterschreiben, stimmen sie zahlreichen Verpflichtungen zu.

Diese variieren von System zu System. Deshalb ist es wichtig, sich schon vor Vertragsabschluss genau über die zukünftigen Pflichten zu informieren.

Pflichten des Franchisegebers

Während sich die meisten Pflichten des Franchisenehmers aus dem Vertrag ergeben, orientieren sich für den Franchisegeber die meisten Verpflichtungen aus der Gesetzeslage und der aktuellen Rechtssprechung.

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